{"id":108,"date":"2013-03-05T16:04:07","date_gmt":"2013-03-05T14:04:07","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gizgraphics.ch\/?page_id=108"},"modified":"2025-06-16T20:44:21","modified_gmt":"2025-06-16T18:44:21","slug":"tipps-und-tricks","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.gizgraphics.ch\/?page_id=108","title":{"rendered":"AGBs"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column][vc_custom_heading text=&#8220;AGBs&#8220;][vc_separator color=&#8220;custom&#8220; align=&#8220;align_left&#8220; border_width=&#8220;4&#8243; el_width=&#8220;20&#8243; accent_color=&#8220;#00a295&#8243;][vc_column_text css=&#8220;&#8220;]<\/p>\n<div class=\"one withsmallpadding\" style=\"padding: 30px 0 30px 0;\">\n<div class=\"standard_wrapper\">\n<div class=\"page_content_wrapper\">\n<div class=\"inner\">\n<div class=\"inner_wrapper\">\n<p>1. Allgemeines<\/p>\n<p>1.1<br \/>\nDiese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, f\u00fcr alle Dienstleistungen zwischen GiZGRAPHICS (nachfolgend GG genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend AG genannt). Diese AGB gelten auch dann, wenn der AG selbst andere Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen verwendet, die abweichende oder entgegenstehende Bedingungen zu diesen AGB enthalten. Die AGB gelten als anerkannt, wenn ihnen vom AG nicht unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens aber vor Auftragserteilung widersprochen wird.<\/p>\n<p>1.2.<br \/>\n\u00c4nderungen oder Abweichungen von diesen AGB innerhalb einer Dienstleistungsvereinbarung zwischen GG und dem AG sind nur dann zul\u00e4ssig, wenn GG ihnen ausdr\u00fccklich schriftlich zustimmt.<\/p>\n<p>2. Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte<\/p>\n<p>2.1<br \/>\nJeder vom AG an GG erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einr\u00e4umung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.<\/p>\n<p>2.2<br \/>\nAlle von GG f\u00fcr den AG entwickelten und erstellten Werke und Arbeiten sind pers\u00f6nliche geistige Sch\u00f6pfungen und unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. GG kann \u00fcber diese Rechte gem\u00e4ss den Bestimmungen des Bundesgesetzes \u00fcber das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verf\u00fcgen.<\/p>\n<p>2.3<br \/>\nVorschl\u00e4ge und sonstige Mitarbeit oder Mitwirkung des AG und\/oder seiner Mitarbeiter haben keinerlei Einfluss auf die H\u00f6he der Verg\u00fctung.Sie begr\u00fcnden kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Werken und Arbeiten.<\/p>\n<p>2.4<br \/>\nDie entwickelten und erstellten Werke und Arbeiten d\u00fcrfen ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung von GG nicht durch den AG oder vom AG beauftragte Dritte ver\u00e4ndert werden, weder im Original noch bei der Reproduktion. Eine teilweise oder voll-<br \/>\nst\u00e4ndige Nachahmung ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>2.5<br \/>\nSoweit nicht anders vereinbart, ergibt sich der Umfang der erlaubten Nutzung der durch GG geschaffenen Werke aus dem Zweck des mit dem AG abgeschlossenen Vertrages (gem\u00e4ss Offerte und Aufragsbest\u00e4tigung). Insbesondere d\u00fcrfen vom GG geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem AG ausgeh\u00e4ndigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geographische Nutzung durch den AG auf die einmalige Verwendung der von GG geschaffenen Werke. Der AG erwirbt mit der Bezahlung des Gesamthonorares das ausschlie\u00dfliche Werknutzungsrecht an dem geschaffenen Werk in der gelieferten Fassung. Weitere Verwendungsarten sind gesondert zu honorieren, insbesondere die \u00dcbergabe der offenen Daten zur Bearbeitung durch Dritte. F\u00fcr jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung, insbesondere die Ver\u00e4nderung der einger\u00e4umten Nutzungsrechte oder \u00dcbertragung an Dritte bedarf es der schriftlichen Zustimmung von GG. Ein Versto\u00df gegen diese Bestimmungen berechtigt GG, eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 100% der urspr\u00fcnglich vereinbarten Verg\u00fctung vom AG zu verlangen.<\/p>\n<p>2.6<br \/>\nDie Nutzungsrechte gehen erst nach vollst\u00e4ndiger Zahlung der Verg\u00fctung durch den AG auf diesen \u00fcber.<\/p>\n<p>2.7<br \/>\nGG ist in jedem Fall berechtigt, auch wenn dem AG das ausschlie\u00dfliche Nutzungsrecht einger\u00e4umt wurde, die entwickelten und erstellten Werke und Arbeiten zum Zweck der Eigenwerbung in allen Medien uneingeschr\u00e4nkt zu verwenden.<\/p>\n<p>2.8<br \/>\nDer AG r\u00e4umt GG das Recht ein, auf Wunsch auf allen entwickelten Werken und Arbeiten als Urheber und Ersteller genannt zu werden (z. B. Impressum o. \u00e4.). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt GG zum Schadenersatz in branchen\u00fcblicher H\u00f6he. Sofern GG allerdings den AG nach Abnahme des Entwurfs nicht explizit zur Namensnennung auffordert, verzichtet GG stillschweigend auf dieses Recht und entsprechende Schadenersatzanspr\u00fcche.<\/p>\n<p>2.9<br \/>\nGG hat im Fall der Produktion von erstellten Werken und Arbeiten unaufgefordert Anspruch auf 10 m\u00e4ngelfreie, unentgeltliche Belegexemplare (bei wertvollen St\u00fccken eine angemessene Zahl). GG steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeiten zu verwenden und zu ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p>3. Auftragsannahme und -durchf\u00fchrung<\/p>\n<p>3.1<br \/>\nDer Auftragsannahme geht grunds\u00e4tzlich ein Auftragsgespr\u00e4ch (Briefing) voraus, in dem der AG m\u00f6glichst detailliert alle, f\u00fcr den Auftrag relevanten Informationen an GG \u00fcbergibt.<\/p>\n<p>3.2<br \/>\nSofern nicht anders vereinbart, wird dem AG nach Auftragsanfrage ein von GG verfasstes, detailliertes Angebot mit der Auflistung s\u00e4mtlicher zu erbringender Leistungen erstellt. Dieses ist im Fall der Anerkennung vom AG schriftlich bzw. elektronisch ( per E-Mail) zu best\u00e4tigen.<\/p>\n<p>3.3<br \/>\nAlle Auftr\u00e4ge m\u00fcssen vom AG in schriftlicher bzw. elektronischer (E-Mail) Form erteilt werden. M\u00fcndliche Auftragserteilungen bed\u00fcrfen der Zustimmung von GG.<\/p>\n<p>3.4<br \/>\nIm Rahmen des erteilten Auftrags hat GG grunds\u00e4tzlich Gestaltungsfreiheit. Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel eine Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstage) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-k\u00fcnstlerischen Gr\u00fcnden vom AG verweigert werden. Sofern eine Abnahme \u2013 nach Mahnung durch GG \u2013 auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfs\u00fcbermittlung nicht durch den AG erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt. Eine Nichtabnahme eines Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsr\u00fccktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. GG beh\u00e4lt den Verg\u00fctungsanspruch f\u00fcr bereits begonnene\/geleistete Arbeiten.<\/p>\n<p>3.5<br \/>\nVom AG zur Verf\u00fcgung gestellte Vorlagen (z.B. Dokumente, Texte, Fotos, Schriften, Logos) werden von GG nur unter der Voraussetzung verwendet, dass der AG zur Verwendung und Weitergabe dieser Vorlagen berechtigt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist GG berechtigt, dem AG die durch die regul\u00e4re Beschaffung der Vorlagen entstehende Zusatzkosten in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<p>3.6<br \/>\nGG ist bestrebt, f\u00fcr die Gestaltung, m\u00f6glichst kosteng\u00fcnstige lizenzfreie Stilelemente, Bilder und Grafiken von bekannten Bildagenturen oder Verlagen zu verwenden. Hierdurch bedingt kann nat\u00fcrlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne f\u00fcr einen Auftrag von GG eingesetzte Grafiken oder Bilder auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus k\u00f6nnen keinerlei Anspr\u00fcche gegen\u00fcber GG erhoben werden. Ausserdem behaltet GG sich das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdr\u00fccklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben. Selbstverst\u00e4ndlich kann auch exklusives (lizenziertes) Material verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige Lizenzgeb\u00fchr extra verg\u00fctet werden. Allf\u00e4lliger Zukauf von honorarpflichtigem lizenziertem Material erfolgt in jedem Fall unter vorg\u00e4ngiger R\u00fccksprache mit dem AG. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdr\u00fccklich an.<\/p>\n<p>3.7<br \/>\nDer AG stellt GG von allen Anspr\u00fcchen frei, die Dritte gegen GG stellen k\u00f6nnte wegen eines Verhaltens, f\u00fcr das der AG nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung tr\u00e4gt. Er tr\u00e4gt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.<\/p>\n<p>3.8<br \/>\nEntw\u00fcrfe werden dem AG grunds\u00e4tzlich in schriftlicher bzw. elektronischer (E-Mail) Form zur Korrektur vorgelegt. Soweit m\u00f6glich wird grunds\u00e4tzlich die \u00dcbermittlung per E-Mail (meist als Pdf) bevorzugt. S\u00e4mtliche Korrekturen m\u00fcssen vom AG gegengezeichnet und freigegeben werden. Sofern nicht anders vereinbart, wird dem AG nur ein normaler Ausdruck und kein Proof \u00fcbergeben, sodass eine Farbverbindlichkeit nicht gew\u00e4hrleistet wird.<br \/>\n3.9<br \/>\nProduktions- und Datenfreigaben werden vom AG in schriftlicher bzw. elektronischer (E-Mail) Form erteilt.<\/p>\n<p>4. Fremdleistungen \/ Beauftragung Dritter<\/p>\n<p>4.1<br \/>\nGG ist berechtigt, die zur Auftragserf\u00fcllung notwendigen Dienstleistungen Dritter (z.B. Druckerei, Fotograf, Texter, \u00dcbersetzer, Korrektorat etc.) zu bestellen, anzuweisen und\/oder Leistungen zu substituieren (\u00abFreelancer\u00bb). Die Beauftragung Dritter erfolgt entweder im Namen von GG oder im Namen vom AG, in jedem Fall aber auf vorg\u00e4ngige R\u00fcckprache und Rechnung des AG.<\/p>\n<p>4.2<br \/>\nGG ist bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter berechtigt, die notwendigen Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.<\/p>\n<p>4.3<br \/>\nGG wird Dritte sorgf\u00e4ltig ausw\u00e4hlen und darauf achten, dass diese \u00fcber die erforderliche fachliche Qualifikation verf\u00fcgen.<\/p>\n<p>4.4<br \/>\nGG haftet nicht f\u00fcr fehlerhafte Leistungen und\/oder Produkte Dritter, die im Namen des AG von GG zur Fertigstellung des Auftrags in Anspruch genommen wurden. Auch nicht, wenn diese nicht im Namen des AG von GG in Anspruch genommen wurden, sofern sie der Erf\u00fcllung des Auftrags dienen.<\/p>\n<p>4.5<br \/>\nGG haftet nicht \u00fcber mangelnde Leistungen von Werbetr\u00e4gern (Zeitungen, Plakatierung, Vertragung usw.)<\/p>\n<p>4.6<br \/>\nDie Betreuung und \u00dcberwachung von Dienstleistungen Dritter, wird als Zusatzleistung im Rahmen des Auftrags gewertet und dem AG, sofern nicht anders vereinbart, nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>5. Lieferfristen und Termine<\/p>\n<p>5.1<br \/>\nFrist- und Terminabsprachen sind grunds\u00e4tzlich schriftlich bzw. elektronisch (E-Mail) festzuhalten bzw. zu best\u00e4tigen.<\/p>\n<p>5.2<br \/>\nDie vom AG offerierten oder best\u00e4tigten Liefertermine sind Richttermine.<\/p>\n<p>5.3<br \/>\nFest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die zur Erf\u00fcllung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und\/oder Informationen vereinbarungsgem\u00e4ss bei GG eintreffen und der AG seinerseits die vereinbarten Termine, zum Beispiel \u00abGut zur Ausf\u00fchrung\u00bb, einh\u00e4lt.<\/p>\n<p>5.4<br \/>\nF\u00fcr Terminverz\u00f6gerungen, die durch versp\u00e4tet oder unvollst\u00e4ndig eingereichte Unterlagen und\/oder Informationen seitens des AG oder einer von ihm bezeichneten Dritten, durch \u00c4nderungsw\u00fcnsche des AG oder durch Erweiterung des urspr\u00fcnglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen, kann GG weder Gew\u00e4hr noch Haftung \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>5.5<br \/>\n\u00dcberschreitungen des Liefertermins, f\u00fcr welche GG kein direktes Verschulden trifft, zum Beispiel Betriebsst\u00f6rungen, Strommangel sowie f\u00fcr alle F\u00e4lle der h\u00f6heren Gewalt, berechtigen den AG nicht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder GG wegen entstandenen Schadens haftbar zu machen.<\/p>\n<p>5.6<br \/>\nGG bem\u00fcht sich mit allen zur Verf\u00fcgung stehenden Mitteln, die vereinbarten Termine einzuhalten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit von GG. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse \u2013 insbesondere Verz\u00f6gerungen auf Seite des AG \u2013 entbinden GG jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.<\/p>\n<p>6. Auftragsabbruch, -k\u00fcndigung oder -verz\u00f6gerung nach Auftragserteilung<\/p>\n<p>6.1<br \/>\nBei Auftragsabbruch oder -k\u00fcndigung durch den AG vor Beginn der Arbeiten, verpflichtet sich der AG zur Zahlung von 10% der vereinbarten Gesamtverg\u00fctung.<\/p>\n<p>6.2<br \/>\nBei Auftragsabbruch, -k\u00fcndigung oder -verz\u00f6gerung durch den AG w\u00e4hrend der Arbeiten, verpflichtet sich der AG zur Verg\u00fctung der bis dato durch GG erbrachten Leistungen und einer zus\u00e4tzlichen Annulierungsentsch\u00e4digung von mindestens 50% des Vollbetrages. Grunds\u00e4tzlich ist jede Phase f\u00fcr sich oder als Ganzes honorarberechtigt. Gesonderte Vereinbarungen bed\u00fcrfen der Schriftform und Zustimmung von GG. Dem AG bleibt der Beweis tats\u00e4chlich geringerer Leistungen oder h\u00f6herer Aufwendungen vorbehalten.<\/p>\n<p>6.3<br \/>\nDar\u00fcber hat GG das Recht<br \/>\na: auf Verrechnung der Unkosten und Vorleistungen gegen\u00fcber Dritten,<br \/>\nb: auf Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenen Sch\u00e4den,<br \/>\nc: seine bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrages anderweitig zu verwenden.<\/p>\n<p>6.4<br \/>\nEin grunds\u00e4tzlicher Anspruch des AG auf Fertigstellung der Werke und Arbeiten nach Auftragsabbruch, -k\u00fcndigung, oder -verz\u00f6gerung durch ihn entf\u00e4llt. Gesonderte Vereinbarungen bed\u00fcrfen der Schriftform und Zustimmung von GG.<\/p>\n<p>6.5<br \/>\nGG ist insbesondere zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt, wenn<br \/>\na: die Ausf\u00fchrung der Leistung aus Gr\u00fcnden, die der AG zu vertreten hat, unm\u00f6glich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verz\u00f6gert wird;<br \/>\nb: berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonit\u00e4t des AG bestehen und dieser auf Begehren von GG weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von GG eine taugliche Sicherheit leistet.<\/p>\n<p>7. Treueplicht, Gesch\u00e4ftsgeheimnis, Geheimhaltung gegen\u00fcber Dritten<\/p>\n<p>7.1<br \/>\nGG verpflichtet sich, die \u00fcbertragenen Aufgaben sorgf\u00e4ltig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. GG verpflichtet sich gegen\u00fcber dem AG, grunds\u00e4tzlich alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen und zur Kenntnis genommenen Daten und Informationen gegen\u00fcber Dritten vertraulich zu behandeln.<\/p>\n<p>7.2<br \/>\nSollten Informationen und Daten, die im Rahmen des Auftrags vom AG an GG weitergegeben wurden aufgrund ihrer Art der strengen Geheimhaltung unterliegen, m\u00fcssen diese vom AG speziell als solche gekennzeichnet werden.<\/p>\n<p>8. Leistung und Honorar<\/p>\n<p>8.1<br \/>\nIn der Regel ist die erste Auftragsvorbesprechung f\u00fcr einen Gestaltungsauftrag kostenfrei.<\/p>\n<p>8.2<br \/>\nGG erbringt folgende Leistungen im Bereich der visuellen Kommunikation:<br \/>\na: Auftragsvorbereitung und Auftragsplanung<br \/>\nb: Konzeption und Entwurf<br \/>\nc: Detailgestaltung und Ausf\u00fchrung<br \/>\nd: Realisation und Produktions\u00fcberwachung<\/p>\n<p>F\u00fcr weitere Leistungen, insbesondere im Bereiche des Textes, der Produkt- und Formgestaltung, arbeitet GG nach den Richtlinien der einschl\u00e4gigen Berufsverb\u00e4nde.<\/p>\n<p>8.3<br \/>\nDie Preise richten sich nach den \u00abLeistungen, Tarife und Honorare von GG\u00bb, welche zum Zeitpunkt des Angebotes g\u00fcltig sind. Die darin festgehaltenen Ans\u00e4tze sowie alle fallweise offerierten Betr\u00e4ge verstehen sich als Nettopreise, exklusive gesetzliche Mehrwertsteuer.<\/p>\n<p>9. Expressarbeiten und Honorarzuschl\u00e4ge<\/p>\n<p>9.1<br \/>\nF\u00fcr Expressarbeiten, die auf Wunsch des AG und\/oder ohne das Verschulden von GG notwendig sind und in Nacht- und\/oder Wochenendarbeit ausgef\u00fchrt werden m\u00fcssen, verrechnet GG einen Zuschlag von 50% auf die g\u00fcltigen Tarife respektive auf jenen Teil von fallweise offerierten Betr\u00e4gen, der davon betroffen ist.<\/p>\n<p>9.2<br \/>\nGG beh\u00e4lt sich vor, diesen Zuschlag auch dann zu erheben, wenn andere, bereits eingeplante Arbeiten w\u00e4hrend den Normalarbeitszeiten f\u00fcr Expressarbeiten zur\u00fcckgestellt werden m\u00fcssen. Dies gilt auch dann, wenn Expressarbeiten auf Grund von Terminzusagen notwendig werden, welche der AG gegen\u00fcber Dritten ohne die ausdr\u00fcckliche Zustimmung durch GG gemacht hat.<\/p>\n<p>9.3<br \/>\nExpressarbeiten gem\u00e4ss Absatz 9.1, welche vom AG nicht mehr angezeigt oder von diesem nicht mehr ausdr\u00fccklich gutgeheissen werden k\u00f6nnen, sind auch dann vollst\u00e4ndig und fristgerecht zu bezahlen, wenn der AG im Nachhinein die geforderten terminlichen Verbindlichkeiten relativiert.<\/p>\n<p>9.4<br \/>\nKostenvoranschl\u00e4ge von GG sind grunds\u00e4tzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tats\u00e4chlichen Kosten die von GG schriftlich veranschlagten um mehr als 15% \u00fcbersteigen, ist GG verpflichtet den AG auf die h\u00f6heren Kosten hinzuweisen. Die Kosten\u00fcberschreitung gilt als vom AG genehmigt, wenn der AG nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich (Email) widerspricht und gleichzeitig kosteng\u00fcnstigere Alternativen bekanntgibt.<\/p>\n<p>9.5<br \/>\nSofern im Kostenvoranschlag nicht anders vereinbart ist f\u00fcr folgende Gestaltungsauftr\u00e4ge (Neuentwicklungen) mit dem AG zus\u00e4tzlich eine Abgeltung des Nutzungsrechtes f\u00fcr s\u00e4mtliche Anwendungen zu vereinbaren:<\/p>\n<p>Signete, Wortmarken, Bildmarken<br \/>\na: bis zu 100% des Honorars f\u00fcr kleinere Unternehmen<br \/>\nb: bis zu 250% des Honorars f\u00fcr mittelgrosse Unternehmen<br \/>\nc: bis zu 500% des Honorars f\u00fcr Grossunternehmen<\/p>\n<p>Verpackungen jeglicher Art<br \/>\na: bis zu 50% des Honorars f\u00fcr kleinere Unternehmen<br \/>\nb: bis zu 100% des Honorars f\u00fcr mittelgrosse Unternehmen<br \/>\nc: bis zu 200% des Honorars f\u00fcr Grossunternehmen<\/p>\n<p>9.6<br \/>\nBerechtigt f\u00fcr die Honorarzuschl\u00e4ge sind die Phasen \u00abKonzeption und Entwurf\u00bb und \u00abDetailgestaltung und Ausf\u00fchrung\u00bb. Die Abgeltung der Nutzungsrechte ist einmalig und mit der ersten Verwendung geschuldet. Honorarzuschl\u00e4ge f\u00fcr spezielle Systeml\u00f6sungen, typographsche und layoutm\u00e4ssige Gestaltungssysteme oder Prinzipien, die im Sinne von Richtlinien immer wieder oder f\u00fcr eine Serie von Anwendungen genutzt werden k\u00f6nnen, sind individuell zu vereinbaren.<\/p>\n<p>10. Rechnungstellung und Verg\u00fctung<\/p>\n<p>10.1<br \/>\nS\u00e4mtliche Leistungen die von GG f\u00fcr den AG erbracht werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde.Ausgenommen davon sind die Angebotserstellung und erstes Auftragsgespr\u00e4ch (Briefing), sofern GG dadurch keine zus\u00e4tzlichen Kosten (z.B. Reisekosten, Modelle, Dummys etc.) entstehen.<\/p>\n<p>10.2<br \/>\nDie Rechnungsstellung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, unverz\u00fcglich nach Produktions- oder Datenfreigabe durch den AG, sp\u00e4testens aber 3 Monate nach Auftragserteilung und ist innert 30 Tagen ohne Abzug zu begleichen.<\/p>\n<p>10.3<br \/>\nVon der Bestimmung 10.2 ausgenommen sind Auftr\u00e4ge und Arbeiten, die aufgrund Ihres Umfangs oder hohen Zeitanspruchs einen l\u00e4ngeren Auftragszeitraum in Anspruch nehmen. Ebenfalls davon ausgenommen sind Auftr\u00e4ge oder Arbeiten die von GG eine finanzielle Vorleistung abverlangen. In diesen F\u00e4llen sind angemessene Akkontozahlungen vom AG zu leisten. 1\/3 der Gesamtverg\u00fctung bei Auftragserteilung, 1\/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, sp\u00e4testens aber 2 Monate nach Auftragserteilung und 1\/3 nach Fertigstellung der Arbeiten.<\/p>\n<p>10.4<br \/>\nS\u00e4mtliche Verg\u00fctungen sind sofern nicht anders Vereinbart, ohne Abzug unverz\u00fcglich nach Rechnungserhalt zahlbar.<\/p>\n<p>10.5<br \/>\nBei Zahlungsverzug kann GG Verzugszinsen verlangen. Die Geltendmachung eines nachweislich h\u00f6heren Schadens bleibt vorbehalten.<\/p>\n<p>10.6<br \/>\nGG beh\u00e4lt sich bei Nichtbezahlung der Verg\u00fctung das Recht vor, Produktionsauftr\u00e4ge zu stoppen oder auszusetzen oder Daten (die aufgrund gesonderter Vereinbarungen vor Bezahlung der Verg\u00fctung ausgeh\u00e4ndigt wurden) und bereits produzierte Werke in vollem Umfang und einwandfreiem Zustand vom AG unverz\u00fcglich zur\u00fcckzufordern.<br \/>\nDadurch entstehende Kosten tr\u00e4gt der AG. GG verpflichtet sich wiederum den AG \u00fcber alle Schritte und Ma\u00dfnahmen zu informieren. Forderungen Dritter gegen\u00fcber dem AG, die durch GG im Namen des AG beauftragt wurden (z.B. Produktionsbetriebe), bleiben davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>11. Pitching<\/p>\n<p>11.1<br \/>\nGG nimmt grunds\u00e4tzlich nicht an Gratis-Konkurrenzpr\u00e4sentationen teil. F\u00fcr Pitchings (Entwurfs- bzw. Konzeptpr\u00e4sentationen) steht GG ein angemessenes Honorar zu (Richtlinie: 10% des erwarteten Auftragsvolumens, bzw. mindestens CHF 3000.-),<br \/>\ndas zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von GG f\u00fcr die Pr\u00e4sentation sowie die Kosten s\u00e4mtlicher Fremdleistungen deckt.<\/p>\n<p>11.2<br \/>\nErh\u00e4lt GG nach der Pr\u00e4sentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von GG, insbesondere die Pr\u00e4sentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von GG; der AG ist nicht berechtigt, diese \u2013 in welcher Form auch immer \u2013 weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverz\u00fcglich GG zur\u00fcckzustellen.<\/p>\n<p>11.3<br \/>\nWerden die im Zuge einer Pr\u00e4sentation eingebrachten Ideen und Konzepte f\u00fcr die L\u00f6sung von Kommunikationsaufgaben nicht in von GG gestalteten Medien verwertet, so ist GG berechtigt, die pr\u00e4sentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.<\/p>\n<p>11.4<br \/>\nDie Weitergabe von Pr\u00e4sentationsunterlagen an Dritte sowie deren Ver\u00f6ffentlichung, Vervielf\u00e4ltigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung ist ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung von GG nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>11.5.<br \/>\nEbenso ist dem AG die weitere Verwendung der im Zuge der Pr\u00e4sentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Pr\u00e4sentationshonorars erwirbt der AG keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den pr\u00e4sentierten Leistungen.<\/p>\n<p>11.6.<br \/>\nWerden die im Zuge einer Pr\u00e4sentation eingebrachten Ideen und Konzepte f\u00fcr die L\u00f6sung von Kommunikationsaufgaben vom AG nicht verwertet, bzw. kein Auftrag erfolgt, so ist GG berechtigt, die pr\u00e4sentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.<\/p>\n<p>12. Herausgabe von Daten<\/p>\n<p>12.1<br \/>\nSofern nicht anders vereinbart ist GG nicht verpflichtet offene Dateien oder Layouts an den AG herauszugeben. Grunds\u00e4tzlich erfolgt die Herausgabe von Daten gegen\u00fcber dem AG oder von Ihm beauftragter Dritter nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateien. Sollte der AG die Herausgabe von offenen Dateien w\u00fcnschen, bedarf dies einer schriftlichen Vereinbarung und bei dadurch f\u00fcr GG zus\u00e4tzlich entstehenden Aufwendungen, einer gesonderten Verg\u00fctung.<\/p>\n<p>12.2<br \/>\nIm Falle der Herausgabe von offenen oder editierbaren Daten, bedarf die Ver\u00e4nderung dieser durch den AG oder von Ihm beauftragter Dritter einer schriftlichen Zustimmung von GG.<\/p>\n<p>12.3<br \/>\nGefahr und Kosten des Transports von Daten, Dateien oder Datentr\u00e4gern online und offline tr\u00e4gt der AG.<\/p>\n<p>12.4<br \/>\nGG haftet au\u00dfer bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit nicht f\u00fcr Fehler oder M\u00e4ngel an Daten, Dateien oder Datentr\u00e4gern. Dies beinhaltet auch die Daten\u00fcbertragung auf Computersysteme des AG oder von Ihm beauftragter Dritter. Dem AG bleibt der Beweis des vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Handelns durch GG vorbehalten.<\/p>\n<p>12.5<br \/>\nGG verpflichtet sich gegen\u00fcber dem AG, Daten, Dateien und Datentr\u00e4ger auf Virenfreiheit zu \u00fcberpr\u00fcfen und nur solche gepr\u00fcften Daten, Dateien und Datentr\u00e4ger herauszugeben.<\/p>\n<p>13. Gew\u00e4hrleistung, M\u00e4ngel<\/p>\n<p>13.1<br \/>\nGG verpflichtet sich, den Auftrag mit gr\u00f6sstm\u00f6glicher Sorgfalt auszuf\u00fchren, insbesondere auch ihr \u00fcberlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgf\u00e4ltig zu behandeln.<\/p>\n<p>13.2<br \/>\nGG verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung.<\/p>\n<p>13.3<br \/>\nBei Fehlschlagen der Nachbesserung (z. B. bei Unm\u00f6glichkeit) kann der Auftraggeber, au\u00dfer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unm\u00f6glichkeit R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Kaufvertrages verlangen.<\/p>\n<p>13.4<br \/>\nBeanstandungen egal welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei GG geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.<\/p>\n<p>13.5<br \/>\nAusgeschlossen sind alle weitergehenden Anspr\u00fcche egal aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Sch\u00e4den, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, au\u00dfer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Im \u00dcbrigen haftet GG bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p>13.6<br \/>\nGG wird die \u00fcbertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrunds\u00e4tze durchf\u00fchren und den Kunden rechtzeitig auf f\u00fcr GG erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. F\u00fcr die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbs-, marken- und urheberrechtlichen Vorschriften auch bei den von GG vorgeschlagenen L\u00f6sungen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine L\u00f6sung erst dann freigaben, wenn er selbst sich von der rechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchf\u00fchrung der L\u00f6sung verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung durch GG f\u00fcr Anspr\u00fcche, die auf Grund der verwendeten L\u00f6sung gegen den AG erhoben werden, wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen; insbesondere haftet GG nicht f\u00fcr Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des AG oder Kosten von Urteilsver\u00f6ffentlichungen sowie f\u00fcr allf\u00e4llige Schadenersatzforderungen oder \u00e4hnliche Anspr\u00fcche Dritter.<\/p>\n<p>13.6<br \/>\nF\u00fcr den Fall, dass wegen der Durchf\u00fchrung einer verwendeten L\u00f6sung GG selbst in Anspruch genommen wird, h\u00e4lt der AG GG schad- und klaglos: Der AG hat GG somit s\u00e4mtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschliesslich immaterieller Sch\u00e4den) zu ersetzen, die GG aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.<\/p>\n<p>14. Schlussbestimmungen, Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/p>\n<p>14.1<br \/>\nF\u00fcr den Fall,dass der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz hat oder seinen Sitz nach Auftragsvergabe ins Ausland verlegt, ist der Sitz von GG der Gerichtsstand.<\/p>\n<p>14.2<br \/>\nSollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen einschlie\u00dflich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>14.3<br \/>\nDie Beziehungen zwischen AG und GG unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die Gesch\u00e4ftsbedingungen von GG nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. \u00fcber den einfachen Vertrag.<\/p>\n<p>Gerichtsstand ist der Gesch\u00e4ftssitz von GG.<\/p>\n<p>Stand letzte Aktualisierung 01.01.2017<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<p>[\/vc_column_text][vc_column_text]<\/p>\n<div class=\"one withsmallpadding\" style=\"padding: 30px 0 30px 0;\"><\/div>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row color_scheme=&#8220;white&#8220; css=&#8220;.vc_custom_1461701012923{margin-top: 0px !important;margin-bottom: 0px !important;border-top-width: 0px !important;border-bottom-width: 0px !important;padding-top: 10px !important;padding-bottom: 5px !important;background-color: #00a295 !important;}&#8220;][vc_column]<div class=\"vntd-special-heading special-heading-align-center heading-no-separator\" style=\"margin-bottom:10px;\"><h1 class=\"header  font-primary uppercase font-size-30 font-primary font-weight-default\" ><\/h1><\/div>[\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_custom_heading text=&#8220;AGBs&#8220;][vc_separator color=&#8220;custom&#8220; align=&#8220;align_left&#8220; border_width=&#8220;4&#8243; el_width=&#8220;20&#8243; accent_color=&#8220;#00a295&#8243;][vc_column_text css=&#8220;&#8220;] 1. Allgemeines 1.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, f\u00fcr alle Dienstleistungen zwischen GiZGRAPHICS (nachfolgend GG genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend AG genannt). Diese AGB gelten auch dann, wenn der AG selbst andere Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen verwendet, die abweichende oder [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":3,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-108","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.gizgraphics.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/108","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.gizgraphics.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.gizgraphics.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.gizgraphics.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.gizgraphics.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=108"}],"version-history":[{"count":21,"href":"http:\/\/www.gizgraphics.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/108\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4213,"href":"http:\/\/www.gizgraphics.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/108\/revisions\/4213"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.gizgraphics.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=108"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}